Hilfsmittel

Vorrat professionell gewarteter Hilfsmittel. Angebot namentlich für AHV-Bezüger.

Hilfsmittel ausleihen

Mit ALS können selbst einfachste Handgriffe unmöglich werden: Ein Glas Wasser aus der Küche holen, wenn man Durst hat – ohne fremde Hilfe nicht mehr machbar.

Technische Hilfsmittel ermöglichen es, in gewissen Bereichen länger selbstständig bleiben zu können. So gibt es zum Beispiel Hilfsmittel für Mobilität, Atmung und Kommunikation.

Anschaffung und individuelle Anpassung von Hilfsmitteln erfordern jedoch Zeit, finanzielle Mittel und vielfach das Know-how von Fachpersonen. Es empfiehlt sich deshalb, der Krankheit sozusagen “einen Schritt voraus” zu sein. Das heisst, an Hilfsmittel zu denken, bevor man sie tatsächlich braucht. 

Wer kann ein Hilfsmittel ausleihen?
Betroffene Personen mit einer ALS Diagnose und Wohnsitz in der Schweiz, welche ein Hilfsmittel benötigen.

Wie kann ich um Hilfsmittel anfragen?
Betroffene Personen, Angehörige, Therapeuten und Therapeutinnen, Ärzte und Ärztinnen und weitere Fachpersonen, die mit Betroffenen in Kontakt sind, können per E-Mail oder telefonisch (+41 44 887 17 20) bei ALS Schweiz ein Hilfsmittel nachfragen.

Welche Hilfsmittel sind in den Depots von ALS Schweiz verfügbar?
ALS Schweiz hat ein Kernangebot von Hilfsmitteln, die in der Regel im Hilfsmitteldepot verfügbar sind oder für die eine kurze Wartezeit besteht.

Zum Kernangebot gehören:
Rollstühle (Handrollstuhl, Pflegerollstuhl, Elektrorollstuhl, E-fix zu Rollstühlen), Aufstehsessel, Aufstehlifter, Pflegebett, Antidekubitusmatratze, Wechseldruckmatratze, Aufrichter, Patientenheber, Tragtücher, Motomed, Dusch-/Toilettenstuhl, Dusch/Toilettenrollstuhl, Badelift. Weiter verfügt der Verein ALS Schweiz über Armorthesen und Betttische.

Fotogalerie mit Beispielen aus dem Kernangebot

Häufige Fragen zu den Hilfsmitteln

Gemäss Ausleihvertrag wird eine einmalige Gebühr von CHF 300.00 für Mitglieder von ALS Schweiz und CHF 400.00 für Nicht-Mitglieder pro Auslieferung oder Versand durch Depotpartner verlangt. Es können mehrere Hilfsmittel gleichzeitig ausgeliefert werden. Geht das Hilfsmittel ins Depot zurück, entstehen keine weiteren Kosten. Kleinere Hilfsmittel wie z.B. Rollatoren oder Handrollstühle können bei Bedarf mit der Schweizerischen Post versendet werden. Die Lieferpauschale senkt sich auf CHF 30.- (Mitglieder) resp. CHF 40.- (Nicht-Mitglieder). Eine Instruktion vor Ort entfällt.

Die Depotpartner stellen sicher, dass die ausgelieferten Hilfsmittel einwandfrei funktionieren. Bei der Übergabe werden Sie in die sachgerechte Nutzung und einfache Wartung eingeführt sowie auf wichtige Hinweise im Umgang mit dem Hilfsmittel aufmerksam gemacht. Sie verpflichten sich, das Hilfsmittel bestimmungsgemäss und sorgfältig zu verwenden.

Ist ein Hilfsmittel defekt infolge normalen Gebrauchs oder sind Anpassungen erforderlich, wenden Sie sich bitte umgehend an ALS Schweiz (info@als-schweiz.ch). Wir koordinieren die weiteren Schritte und informieren den zuständigen Depotpartner, der bei Bedarf einen Techniker aufbietet.

Eigene Reparaturen oder Anpassungen am Hilfsmittel sind nicht zulässig. Kann das Hilfsmittel repariert oder angepasst werden, erstellt der Depotpartner einen Kostenvoranschlag zuhanden von ALS Schweiz und der nutzenden Person.

Übernahme von Reparatur- und Anpassungskosten

Grundsätzlich werden Reparatur- und Anpassungskosten von der nutzenden Person getragen.

ALS Schweiz kann diese Kosten im Einzelfall ganz oder teilweise übernehmen. Grundlage für die Beurteilung sind insbesondere:

  • Zeitpunkt seit Auslieferung (insbesondere in den ersten 3 Monaten)
  • Notwendigkeit für die weitere Nutzung des Hilfsmittels
  • Höhe der Kosten
  • finanzielle Situation der nutzenden Person (Direkthilfe)

Voraussetzung ist, dass ein Kostenvoranschlag des ALS-Hilfsmitteldepotpartners vorliegt und die Arbeiten durch diesen ausgeführt werden. In der Regel werden Kosten bis zu einem Betrag von CHF 1’000.– berücksichtigt. Ein Anspruch auf Kostenübernahme besteht nicht.

Ist ein Hilfsmittel aus dem Kernangebot über längere Zeit nicht verfügbar, prüft ALS Schweiz – ohne Gewähr – eine Neuanschaffung. Alternativ können Hilfsmittel des Kernangebots auch bei externen Anbietern angemietet werden. Eine finanzielle Unterstützung der Mietkosten wird in diesem Fall individuell geprüft.

Wird ein Hilfsmittel benötigt, das nicht zum Kernangebot gehört, kann ein Antrag auf finanzielle Direkthilfe gestellt werden. Die entsprechenden Richtlinien finden Sie auf der Website von ALS Schweiz.

Die SAHB (Schweiz. Arbeitsgemeinschaft Hilfsmittelberatung für Behinderte und Betagte) führt einen Occasionsmarkt für Ankauf und Verkauf von Hilfsmitteln. Verschiedene weitere Hilfsmittelanbieter führen ebenfalls einen Occasionsmarkt oder eine Fundgrube.

Softwaregestützte Hilfsmittel wie Kommunikationshilfen (unterstützte Kommunikation), Augensteuerungen oder Umfeldkontrollgeräte entwickeln sich sehr schnell weiter und erfordern spezialisierte Abklärungen und Schulungen. Bereits die Vorabklärung durch spezialisierte Anbieter wie Active Communication oder b-at AG Beratung assistive Technologien ist kostenpflichtig; auch Einführung und Schulung sind mit hohen Kosten verbunden. ALS Schweiz führt diese Hilfsmittel nicht im eigenen Angebot.

Auf Antrag kann ALS Schweiz die Mietkosten eines Geräts für maximal 3 Monate bis zu einem Betrag von CHF 2’250.– übernehmen. Eine Verlängerung der Miete ist auf Anfrage möglich.

Die Kosten für Abklärung, Einführung und Schulung sind von der betroffenen Person zu tragen.

Nicht finanziert werden Umbauten und Treppenlifte.

Weitere Angebote

ASLASI (Italienischsprachige ALS-Organisation im Tessin)
> Associazione Sclerosi Laterale Amiotrofica Svizzera Italiana